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Abrechnung von Ladestationen in Mietliegenschaften: Warum sie entscheidend ist

SharemanCharge - 24 July 2026

Erfahren Sie, warum die Abrechnung von Ladestationen in Mietliegenschaften für Eigentümer:innen und Immobilienverwaltungen von zentraler Bedeutung ist.


Herausforderungen bei der Abrechnung von Ladestationen in einer Mietliegenschaft

Die Abrechnung von Ladestationen in Mietliegenschaften ist entscheidend, um die Stromkosten fair auf die Nutzer:innen zu verteilen. Ohne ein transparentes Abrechnungssystem führen Ladevorgänge schnell zu Unklarheiten, fehlerhaften Abrechnungen und einem hohen administrativen Aufwand für Immobilienverwaltungen.

Die Installation von Ladestationen in Parkhäusern und Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern ist längst kein Nischenthema mehr. Die Elektromobilität nimmt in der Schweiz kontinuierlich zu und das Laden zu Hause wird für viele Mieter:innen zu einem wichtigen Entscheidungskriterium bei der Wohnungssuche. Auch das Bundesamt für Energie weist darauf hin, dass Wohngebäude mit einer zukunftssicheren, ausbaufähigen und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur ausgestattet werden sollten.

Doch mit der Installation einer Ladestation allein ist es nicht getan. In einer Mietliegenschaft stellt sich schnell die entscheidende Frage: Wer verbraucht wie viel Strom, wer bezahlt welchen Anteil und wie lässt sich dieser Prozess für Eigentümer:innen oder Immobilienverwaltungen effizient verwalten, ohne den administrativen Aufwand zu erhöhen?

Warum die Abrechnung wichtiger ist, als viele denken

In einem Einfamilienhaus ist das Laden eines Elektrofahrzeugs vergleichsweise unkompliziert. Das Fahrzeug wird an den privaten Stromanschluss angeschlossen und der Stromverbrauch erscheint direkt auf der persönlichen Stromrechnung.

In einer Mietliegenschaft sieht die Situation anders aus. Mehrere Mieter:innen nutzen mehrere Ladestationen. Parkplätze können unabhängig von Wohnungen vermietet werden. Manche Bewohner:innen laden ihr Fahrzeug täglich, andere nur gelegentlich oder gar nicht.

Ohne eine individuelle Abrechnung werden die Stromkosten häufig ungenau verteilt. Sie bleiben bei den Eigentümer:innen hängen, werden pauschal über die Nebenkosten verrechnet oder nur näherungsweise aufgeteilt. Das führt schnell zu Ungleichbehandlungen. Deshalb sollte eine durchdachte Ladeinfrastruktur von Anfang an drei zentrale Elemente berücksichtigen: Benutzerverwaltung, Verbrauchsmessung und automatische Abrechnung.

Der Leitfaden «Ladeinfrastruktur für Mietliegenschaften», der von Swiss eMobility mit Unterstützung von EnergieSchweiz erstellt wurde, richtet sich genau an Eigentümer:innen und Immobilienverwaltungen. Er behandelt die Planung, Umsetzung und den Betrieb von Ladeinfrastrukturen sowie rechtliche und organisatorische Fragestellungen rund um das Laden von Elektrofahrzeugen in Mietliegenschaften.

Das Risiko einer rein technischen Betrachtung

Viele Ladeinfrastrukturprojekte beginnen mit technischen Fragestellungen. Wie viele Ladestationen werden benötigt? Welche Leistung ist erforderlich? Muss der Gebäudeanschluss verstärkt werden?

Diese Fragen sind wichtig, reichen jedoch nicht aus.

Selbst eine hochwertige Ladeinfrastruktur kann im Alltag zu Problemen führen, wenn die Abrechnung nicht automatisiert erfolgt. Jede Abrechnungsperiode verursacht dann zusätzlichen Aufwand.

Verbrauchswerte müssen erfasst, Stromkosten einzelnen Nutzer:innen zugeordnet, Mieterwechsel verarbeitet und Rückfragen beantwortet werden. Damit wird das Laden von Elektrofahrzeugen zu einer zusätzlichen Dienstleistung, die laufend verwaltet werden muss. Wie jede gemeinschaftlich genutzte Infrastruktur benötigt auch sie klare Regeln und effiziente Prozesse.

Genau an diesem Punkt wird die Abrechnung zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Sie macht aus einer technischen Installation einen wirtschaftlich und administrativ effizient betreibbaren Service.

Die eigentliche Herausforderung: Den richtigen kWh-Preis berechnen

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Die Abrechnung von Ladestationen in Mietliegenschaften besteht nicht einfach darin, die verbrauchten Kilowattstunden mit einem festen Preis zu multiplizieren.

In der Schweiz setzt sich der Strompreis aus mehreren Komponenten zusammen. Diese unterscheiden sich je nach Gemeinde, Netzbetreiber, Tarifmodell und Herkunft des Stroms. Genau hier beginnt die eigentliche Herausforderung für Eigentümer:innen und Immobilienverwaltungen.

Eine Stromrechnung umfasst in der Regel folgende Bestandteile:

  • Energiepreis
  • Netznutzung
  • Netzzuschlag
  • Messkosten
  • Abgaben an die öffentliche Hand
  • Stromreserve
  • weitere tarifabhängige Kosten

Ab 2026 weist die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) zudem die Messkosten separat aus. Bisher waren diese im Netztarif enthalten.

Energi: 
Kosten für die gelieferte elektrische Energie 12,11 Rp. / kWh.

Netznutzung:
Kosten für die Nutzung des Stromnetzes 10,75 Rp. / kWh.

Netzzuschlag:
Bundesweiter Zuschlag auf das Stromnetz 2,30 Rp. / kWh.

Messkosten:
Kosten für Messung und Zählerbetrieb 1,65 Rp. / kWh.

Abgaben:
Abgaben an Gemeinden und Kantone 1,00 Rp. / kWh.

Stromreserve:
Kosten für die nationale Stromreserve 0,41 Rp. / kWh.

Solidarbeitrag:
Von der ElCom ausgewiesene solidarische Kosten 0,05 Rp. / kWh.

Die Grafik zeigt die wichtigsten Bestandteile des Medianstrompreises in der Schweiz für das Tarifjahr 2026. Die Werte sind in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) angegeben und basieren auf dem Referenzprofil H4 der ElCom. Dieses entspricht einem Schweizer Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 4'500 kWh.

Dabei handelt es sich um nationale Medianwerte. Sie dienen dazu, die Zusammensetzung des Strompreises zu veranschaulichen. In einer Mietliegenschaft kann der tatsächlich verrechnete Strompreis jedoch deutlich variieren. Ausschlaggebend sind unter anderem: die Gemeinde, der zuständige Verteilnetzbetreiber, das gewählte Tarifmodell, Hoch- und Niedertarife sowie eine allfällige Solaranlage mit lokal produziertem Solarstrom.

Die Herausforderung bei der Weiterverrechnung an Mieter:innen

Für die Abrechnung einer Ladestation in einer Mietliegenschaft stellt sich deshalb eine scheinbar einfache Frage: Welcher kWh-Preis soll den Mieter:innen verrechnet werden?

Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Je nach Gemeinde unterscheiden sich die Tarife der Verteilnetzbetreiber. Manche Gebäude verfügen über einen Einheitstarif, andere über unterschiedliche Preise für Hoch- und Niedertarif.

Hinzu kommt, dass in vielen Neubauten oder sanierten Liegenschaften ein Teil des Stroms aus einer Photovoltaikanlage stammt. Dieser lokal produzierte Solarstrom kann ebenfalls in die Preisberechnung einfliessen.

Der Strompreis für einen Ladevorgang kann sich deshalb aus mehreren Komponenten zusammensetzen:

  • Tarif für bezogene Energie
  • Netznutzung
  • Steuern und Abgaben
  • Messkosten
  • Betriebskosten der Ladeinfrastruktur
  • Anteil lokal produzierter Solarenergie
  • zeitabhängige Stromtarife

Eine solche Preisberechnung manuell vorzunehmen, ist aufwendig. Ein einfaches Beispiel verdeutlicht dies: Ein:e Mieter:in lädt das Elektrofahrzeug um 19.00 Uhr, eine andere Person erst um 2.00 Uhr morgens. Werden unterschiedliche Stromtarife je nach Tageszeit angewendet, sollten beide Ladevorgänge nicht zum gleichen Preis verrechnet werden. Kommt zusätzlich tagsüber Solarstrom aus der Photovoltaikanlage des Gebäudes zum Einsatz, kann eine Ladung über Mittag teilweise mit lokal produziertem Strom erfolgen. Eine nächtliche Ladung hingegen bezieht ihren Strom vollständig aus dem Netz. Eine pauschale Abrechnung wird diesen Unterschieden kaum gerecht. Sie ist zwar einfach nachvollziehbar, bildet die tatsächlichen Kosten jedoch nicht zuverlässig ab.

Eine sehr detaillierte Abrechnung wiederum ist zwar präziser, kann für Mieter:innen aber schnell unübersichtlich werden. Die Herausforderung besteht deshalb darin, den Strompreis korrekt zu berechnen und gleichzeitig transparent und verständlich auszuweisen.

Hoch- und Niedertarif sowie intelligentes Laden

LElektrofahrzeuge eignen sich ideal für zeitabhängige Stromtarife. In Mietliegenschaften bleiben Fahrzeuge häufig über Nacht auf dem Parkplatz stehen. Dadurch können Ladevorgänge gezielt in günstigere Tarifzeiten verschoben werden, sofern die Ladeinfrastruktur dies unterstützt.

Mit variablen Stromtarifen steigt jedoch auch die Komplexität der Abrechnung. Das System muss erkennen, wann ein Ladevorgang beginnt, wann er endet, wie viel Energie innerhalb welcher Tarifperiode geladen wurde und welcher Preis für den jeweiligen Zeitraum gilt.

Ein Ladevorgang von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr kann beispielsweise mehrere Tarifperioden umfassen. Ohne eine geeignete Software lässt sich dies kaum effizient verwalten.

Für Immobilienverwaltungen wäre es weder praktikabel noch wirtschaftlich, jede einzelne Ladesitzung manuell anhand von Hoch- und Niedertarifen sowie der jeweiligen Gebäudetarife nachzurechnen.

Hinzu kommt, dass die ElCom ab 2026 schrittweise neue dynamische Tarife einführt, insbesondere für die Netznutzung. Gleichzeitig werden höhere Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Abrechnung gestellt.

Eine zukunftssichere Abrechnungslösung sollte deshalb mehrere Tarifmodelle unterstützen und flexibel an neue Stromtarife angepasst werden können..

Solarstrom macht die Abrechnung attraktiver und anspruchsvoller

In vielen Mietliegenschaften sind Ladestationen heute mit einer Photovoltaikanlage verbunden. Dadurch kann lokal produzierter Solarstrom direkt für das Laden von Elektrofahrzeugen genutzt werden. Das erhöht den Eigenverbrauch des Gebäudes und verbessert dessen Energieeffizienz.

Mit Solarstrom steigen jedoch auch die Anforderungen an die Abrechnung.

Wird ein Teil des Ladevorgangs mit lokal erzeugter Solarenergie gedeckt, stellt sich die Frage, wie dieser Strom verrechnet werden soll. Wird derselbe Preis angewendet wie für Netzstrom? Oder gilt für den selbst produzierten Solarstrom ein eigener Tarif?

Hinzu kommt, dass der lokal erzeugte Strom auf verschiedene Verbraucher im Gebäude verteilt werden muss. Dazu gehören beispielsweise:

  • Wohnungen
  • Allgemeinstrom
  • Gemeinschaftswaschküche
  • Wärmepumpe
  • Lüftungsanlage
  • Lift
  • Ladestationen

Diese Verteilung sollte bereits vor der Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur definiert werden.

Für Eigentümer:innen bietet Solarstrom grosses Potenzial. Damit dieses wirtschaftlich genutzt werden kann, braucht es jedoch ein zuverlässiges und transparentes Abrechnungsmodell. Andernfalls entsteht zwar wertvoller Eigenverbrauch, der produzierte Strom lässt sich jedoch nur schwer korrekt den einzelnen Nutzer:innen zuordnen.

Eine transparente Abrechnung schützt Eigentümer:innen und Immobilienverwaltungen

Für Eigentümer:innen geht es nicht nur darum, Ladestationen bereitzustellen. Entscheidend ist, einen langfristig wirtschaftlichen und einfach verwaltbaren Ladeservice anzubieten.

Eine zuverlässige Abrechnung zeigt jederzeit auf, wie viel Strom jede Nutzerin und jeder Nutzer tatsächlich verbraucht hat. Dadurch werden Schätzungen vermieden und das Risiko reduziert, dass einzelne Mieter:innen indirekt von anderen mitfinanziert werden.

Für Immobilienverwaltungen ist der Nutzen noch unmittelbarer. Das Laden von Elektrofahrzeugen darf nicht zu zusätzlichem administrativem Aufwand führen. Muss bei jeder Rückfrage der Stromverbrauch manuell überprüft, exportiert oder neu berechnet werden, verliert die Dienstleistung schnell ihren Mehrwert. Eine geeignete Lösung sollte deshalb die Nutzer:innen automatisch identifizieren, den Stromverbrauch präzise erfassen, den jeweils gültigen Tarif anwenden und eine verständliche sowie nachvollziehbare Abrechnung erstellen.

Dadurch werden Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Kommunikation mit den Mieter:innen deutlich effizienter.

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Eine transparente Abrechnung schafft Vertrauen bei Mieter:innen

Auch für Mieter:innen bietet das Laden am Wohnort einen klaren Mehrwert. Öffentliche Ladestationen werden seltener benötigt und das Elektrofahrzeug kann bequem zu Hause geladen werden.

Damit dieser Komfort überzeugt, muss jedoch jederzeit nachvollziehbar sein, wie sich die Kosten zusammensetzen. Mieter:innen möchten nachvollziehen können, wie viel Strom sie tatsächlich verbraucht haben, welche Service- oder Infrastrukturkosten zusätzlich verrechnet werden und auf welcher Messgrundlage die Abrechnung basiert.

Transparenz ist deshalb ein entscheidender Erfolgsfaktor. Ist die Abrechnung unübersichtlich oder schwer verständlich, entstehen schnell Zweifel an ihrer Richtigkeit – selbst dann, wenn der verrechnete Betrag korrekt ist. Eine klar strukturierte und nachvollziehbare Abrechnung stärkt hingegen das Vertrauen in Eigentümer:innen und Immobilienverwaltungen und erhöht die Akzeptanz der Ladeinfrastruktur.

Weitere Herausforderungen werden häufig unterschätzt

Neben der eigentlichen Stromabrechnung gibt es weitere Faktoren, welche die Verwaltung von Ladestationen in Mietliegenschaften erschweren können.

1. Mieterwechsel

Zieht eine Person aus, muss ihr Benutzerkonto geschlossen werden. Gleichzeitig sind der Zugang zur Ladestation zu deaktivieren, die Abrechnung abzuschliessen und der Parkplatz beziehungsweise die Ladestation der nächsten Person zuzuweisen.

2. Verwaltung der Parkplätze

Nicht jede Ladestation ist dauerhaft einer Wohnung zugeordnet. Manche Parkplätze werden separat vermietet, andere dienen als Besucherparkplätze oder wechseln regelmässig die Nutzer:innen.

3. Buchhalterische und steuerliche Anforderungen

Je nach Abrechnungsmodell kann das Laden als Weiterverrechnung von Strom, als Dienstleistung oder als Bestandteil der Ladeinfrastruktur gelten. Deshalb sollte das gewählte Modell gemeinsam mit den zuständigen Treuhand- oder Steuerfachpersonen geprüft werden.

4. Verständliche Abrechnungen

Selbst wenn die Berechnung korrekt ist, müssen Mieter:innen die Rechnung nachvollziehen können. Eine zu allgemeine Position wie «Ladung Elektrofahrzeug» führt häufig zu Rückfragen. Zu detaillierte technische Angaben können dagegen verwirrend wirken. Die Herausforderung besteht darin, alle relevanten Informationen klar und verständlich darzustellen.

5. Einsprachen und Rückfragen

Wenn Mieter:innen ihre Stromkosten hinterfragen, muss die Immobilienverwaltung sämtliche Informationen rasch nachvollziehen können. Dazu gehören insbesondere:Ladehistorie, Verbrauchsdaten, Datum und Uhrzeit der Ladevorgänge,
angewendete Tarife sowie zusätzliche Gebühren. Nur so lassen sich Rückfragen effizient beantworten.

6. Jährlich wechselnde Stromtarife

Die Strompreise ändern sich regelmässig. Je nach Gemeinde, Energieversorger, Verteilnetzbetreiber oder Tarifmodell gelten unterschiedliche Preise. Eine Abrechnungslösung sollte diese Änderungen automatisch übernehmen können. Diese Herausforderungen sollen Eigentümer:innen jedoch nicht davon abhalten, Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Sie zeigen vielmehr, dass ein Ladeprojekt weit mehr ist als eine technische Installation. Es handelt sich um einen Gebäudeservice mit Nutzer:innen, Zugangsrechten, Stromtarifen, Verbrauchsdaten und einer laufenden Abrechnung.

Die steigende Nachfrage frühzeitig berücksichtigen

Ein weiteres Risiko besteht darin, die Ladeinfrastruktur nur auf den heutigen Bedarf auszulegen. Eine Mietliegenschaft startet möglicherweise mit zwei oder drei Nutzer:innen. Die Nachfrage kann jedoch rasch steigen. Neue Mieter:innen ziehen mit einem Elektrofahrzeug ein, bestehende Bewohner:innen wechseln auf ein Elektroauto oder Parkplätze werden neu zugeteilt.

Der Leitfaden von EnergieSchweiz empfiehlt deshalb, Ladeinfrastrukturen in Mietliegenschaften so zu planen, dass sie sowohl den heutigen als auch den zukünftigen Bedarf abdecken. Er legt den Fokus auf bestehende Wohngebäude und bietet Eigentümer:innen sowie Immobilienverwaltungen praxisnahe Hilfestellungen für die Planung und den Betrieb.

Dasselbe gilt für die Abrechnung. Eine Excel-Datei mag zu Beginn ausreichend erscheinen. Mit zunehmender Anzahl Nutzer:innen stösst sie jedoch schnell an ihre Grenzen. Mieterwechsel, Tarifanpassungen, Rückfragen zu Abrechnungen oder zusätzliche Ladestationen lassen sich manuell nur mit erheblichem Aufwand verwalten.

Für Eigentümer:innen oder Immobilienverwaltungen mit mehreren Liegenschaften vervielfacht sich diese Komplexität. Was in einem einzelnen Gebäude noch überschaubar ist, wird über ein ganzes Immobilienportfolio hinweg schnell unübersichtlich.

Warum Automatisierung unverzichtbar wird

Je komplexer die Tarifstruktur wird, desto wichtiger ist eine automatisierte Abrechnung.

Eine Immobilienverwaltung kann zwei Nutzer:innen mit einem einheitlichen Tarif noch manuell verwalten. Mehrere Liegenschaften mit unterschiedlichen Verteilnetzbetreibern, Gemeinden, Hoch- und Niedertarifen, lokal produziertem Solarstrom, Mieterwechseln und verschiedenen Verbrauchshistorien effizient zu betreuen, ist ohne Automatisierung jedoch kaum realisierbar.

Eine automatisierte Lösung verknüpft alle relevanten Informationen miteinander. Sie verbindet die Nutzer:innen mit der jeweiligen Ladestation, ordnet den Ladevorgang dem korrekten Tarif zu, erfasst den gemessenen Stromverbrauch und erstellt daraus eine transparente Abrechnung. Gleichzeitig dokumentiert sie sämtliche Berechnungsschritte nachvollziehbar.

Das schafft Vertrauen auf allen Seiten. Mieter:innen akzeptieren eine Abrechnung eher, wenn sie deren Berechnung nachvollziehen können. Immobilienverwaltungen sparen Zeit, weil alle relevanten Informationen jederzeit verfügbar sind. Eigentümer:innen profitieren davon, dass die Stromkosten zuverlässig den richtigen Nutzer:innen zugeordnet werden.

Eine korrekte Abrechnung ist deshalb weit mehr als eine administrative Aufgabe. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Betrieb einer Ladeinfrastruktur in Mietliegenschaften.

Laden in Mietliegenschaften einfach verwalten mit SharemanCharge

Mit SharemanCharge, unserer Lösung für die Verwaltung und Abrechnung von Ladestationen in Mietliegenschaften, bieten Eigentümer:innen und Immobilienverwaltungen einen transparenten, kontrollierbaren und einfach abrechenbaren Ladeservice.

Die Lösung zentralisiert die Verwaltung von Nutzer:innen, Zugangsrechten, Stromverbrauch und Abrechnung. Dadurch werden manuelle Arbeitsschritte reduziert und Fehlerquellen minimiert.

SharemanCharge ermöglicht es Bewohner:innen, ihr Elektrofahrzeug bequem zu Hause zu laden, während Immobilienverwaltungen jederzeit den Überblick über Verbrauch, Kosten und Abrechnungen behalten.

Entdecken Sie unseren umfassenden Leitfaden rund um SharemanCharge und die Ladeinfrastruktur in Mietliegenschaften.

Fazit: Die Ladestation ist erst der Anfang

Der Erfolg einer Ladeinfrastruktur in einer Mietliegenschaft hängt nicht allein von der installierten Ladestation ab. Entscheidend ist, dass sich deren Nutzung langfristig einfach verwalten lässt – mit klaren Regeln, fairen Tarifen und einer transparenten Abrechnung.

Die Abrechnung von Ladestationen in Mietliegenschaften ist deshalb ein zentraler Erfolgsfaktor. Sie muss den individuellen Stromverbrauch ebenso berücksichtigen wie die Tarife des Verteilnetzbetreibers, Hoch- und Niedertarife, Abgaben, Messkosten, Betriebskosten und gegebenenfalls lokal produzierten Solarstrom.

Für Eigentümer:innen und Immobilienverwaltungen lautet die entscheidende Frage daher nicht nur: «Wie viele Ladestationen sollen installiert werden?» Sondern vielmehr: «Wie lässt sich das Laden von Elektrofahrzeugen langfristig einfach, transparent und wirtschaftlich verwalten und abrechnen?»

Erst die Antwort auf diese Frage macht aus einer Ladeinfrastruktur einen nachhaltigen und professionell betriebenen Gebäudeservice.

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