Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern: Was Eigentümer:innen und Verwaltungen jetzt wissen müssen

Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern: Was Eigentümer:innen und Verwaltungen jetzt wissen müssen
Kurz zusammengefasst
Das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause entwickelt sich zunehmend zu einem zentralen Thema für die Schweizer Immobilienbranche. Was lange als freiwillige Zusatzleistung galt, wird immer mehr zu einer erwarteten Infrastruktur für Mieter:innen, Stockwerkeigentümer:innen und Fahrer:innen von Elektrofahrzeugen.
Am 19. Juni 2026 hat der Bundesrat die Revision des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Ziel ist es, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen in Wohnliegenschaften zu erleichtern. Künftig könnten Eigentümer:innen verpflichtet werden, eine Grundinstallation für Ladeinfrastrukturen bereitzustellen, sofern Mieter:innen oder Stockwerkeigentümer:innen dies verlangen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Oktober 2026.
Damit verändert sich auch die Planung von Parkierungsanlagen in Wohnliegenschaften. Es genügt nicht mehr, einzelne Ladestationen zu installieren. Gefragt sind skalierbare Infrastrukturen, die sich flexibel erweitern lassen, den Energieverbrauch transparent erfassen und eine automatisierte Abrechnung ermöglichen.
Warum das Laden zu Hause immer wichtiger wird
Für viele Nutzer:innen ist das Laden zu Hause bereits heute die bequemste Form der Elektromobilität. Gemäss SuisseEnergie erfolgen die meisten Ladevorgänge im privaten Umfeld. Sie sind komfortabel, kostengünstig und ideal auf die langen Standzeiten von Fahrzeugen abgestimmt.
In Mehrfamilienhäusern stellt sich diese Situation jedoch anders dar. Eine einzelne Ladestation mag zunächst ausreichend erscheinen. Mit zunehmender Nachfrage stösst dieser Ansatz jedoch schnell an seine Grenzen. Ohne ein übergeordnetes Konzept entstehen nach und nach einzelne Insellösungen, die kostspielig, schwer erweiterbar und aufwendig zu bewirtschaften sind.
Genau darin liegt die Herausforderung für Eigentümer:innen und Verwaltungen. Die Nachfrage beschränkt sich längst nicht mehr auf einzelne Vorreiter, sondern ist Ausdruck eines langfristigen Wandels in der Mobilität.
Das Bundesamt für Energie geht davon aus, dass bis 2035 mehr als die Hälfte aller Personenwagen in der Schweiz über einen elektrischen Antrieb verfügen könnten. Entsprechend muss der Ausbau der Ladeinfrastruktur bereits heute vorausschauend geplant werden.
Was der Bundesrat mit der Revision des Energiegesetzes vorsieht
Mit der vorgeschlagenen Revision des Energiegesetzes soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen in Wohnliegenschaften zu verbessern. Die neuen Bestimmungen betreffen Mietwohnungen ebenso wie Stockwerkeigentum.
Der vorgesehene Grundsatz ist klar: Personen mit einem ausschliesslich zugewiesenen Parkplatz sollen künftig Anspruch auf eine Grundinstallation für das Laden von Elektrofahrzeugen erhalten können. Dieser Anspruch soll auch für Personen in Untermiete gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Umsetzung für die Eigentümerschaft zumutbar bleibt.
Zur Grundinstallation gehören drei zentrale Elemente: die Stromzuleitung bis zum jeweiligen Parkplatz, ein System zur Erfassung und Zuordnung des Stromverbrauchs sowie ein Lastmanagement zur intelligenten Steuerung der verfügbaren Leistung.
Diese Komponenten sind entscheidend. Sie verhindern unkoordinierte Einzelinstallationen und schaffen gleichzeitig die Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsfähige Bewirtschaftung der Parkierungsanlage.
Im Mietverhältnis können die Kosten für die Grundinstallation grundsätzlich auf die Miete des Parkplatzes überwälzt werden. Allfällige Streitigkeiten sollen durch die Zivilgerichte beurteilt werden.
Warum Mieter:innen im Mittelpunkt stehen
Gemäss dem Touring Club Schweiz (TCS) laden die meisten Fahrer:innen von Elektrofahrzeugen ihr Fahrzeug zu Hause. Gerade Mieter:innen verfügen jedoch häufig nicht über diese Möglichkeit. Einer der wichtigsten Gründe ist das Fehlen einer geeigneten Ladeinfrastruktur oder die Ablehnung entsprechender Installationen.
Mieter:innen erwarten heute eine unkomplizierte Lösung. Sie möchten ihr Fahrzeug einfach anschliessen, ihren tatsächlichen Stromverbrauch bezahlen und auf aufwendige Bewilligungsprozesse verzichten.
Für Eigentümer liegt die Herausforderung darin, dieser Nachfrage gerecht zu werden, ohne den administrativen Aufwand unnötig zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, einzelne Insellösungen zu vermeiden, die sich später nur mit grossem Aufwand erweitern oder verwalten lassen.
Für Eigentümer:innen stellt sich die Herausforderung anders dar. Sie müssen der steigenden Nachfrage gerecht werden, ohne den administrativen Aufwand unnötig zu erhöhen. Gleichzeitig gilt es, einzelne Insellösungen zu vermeiden, die sich nur mit grossem Aufwand warten und kaum zukunftsfähig erweitern lassen.
Der häufigste Fehler: Ladestation für Ladestation nachrüsten
In vielen Wohnliegenschaften beginnt der Ausbau der Ladeinfrastruktur mit einer einzelnen Anfrage. Ein Mieter möchte eine Ladestation installieren, wenig später folgt die nächste Anfrage und schliesslich weitere.
Dieses schrittweise Vorgehen wirkt zunächst pragmatisch. In der Praxis entstehen dadurch jedoch häufig technische und organisatorische Herausforderungen.
Das Bundesamt für Energie weist in seinem Leitfaden für Mietliegenschaften darauf hin, dass einzelne Installationen die spätere Erweiterung erheblich erschweren können. Werden nach und nach weitere Ladestationen ergänzt, kann die Anschlussleistung des Gebäudes schnell an ihre Grenzen gelangen.
Deshalb sollte die Ladeinfrastruktur von Beginn an als Gesamtsystem geplant werden. Dazu gehören die verfügbare Netzleistung, zukünftige Ausbaureserven, Zugangsberechtigungen, Verbrauchserfassung, Abrechnung und Monitoring.
Es geht dabei nicht nur um die technische Installation, sondern um eine nachhaltige und zukunftssichere Bewirtschaftung der gesamten Infrastruktur.
Warum intelligentes Lastmanagement entscheidend ist
Die meisten Elektrofahrzeuge stehen zu Hause während vieler Stunden auf dem Parkplatz. Gemäss Bundesamt für Energie legen Personenwagen in der Schweiz durchschnittlich weniger als 30 Kilometer pro Tag zurück. Dadurch sind Fahrzeuge oft deutlich länger angeschlossen, als für den eigentlichen Ladevorgang notwendig wäre.
Genau darin liegt das Potenzial eines intelligenten Lastmanagements. Es verteilt die verfügbare Leistung bedarfsgerecht auf alle angeschlossenen Ladestationen und verhindert so, dass der Stromanschluss der Liegenschaft unnötig ausgebaut werden muss.
Für Eigentümer:innen bietet dies entscheidende Vorteile. Die Ladeinfrastruktur kann schrittweise erweitert werden, während die Investitionskosten unter Kontrolle bleiben. Gleichzeitig wird vermieden, dass die Infrastruktur bereits zu Beginn überdimensioniert wird.
Auch der Betrieb wird deutlich einfacher. Ein intelligentes Lastmanagement ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Nutzer:innen, die präzise Erfassung des Stromverbrauchs und eine automatisierte sowie transparente Abrechnung.
Worauf Eigentümer:innen und Verwaltungen jetzt achten sollten
Für Verwaltungen stellt sich heute nicht mehr die Frage, ob Ladeinfrastruktur benötigt wird, sondern wie sie umgesetzt werden soll, ohne den Betrieb unnötig zu verkomplizieren.
Eine zukunftsfähige Ladeinfrastruktur sollte mehrere Anforderungen erfüllen.
Eine zukunftsfähige Lösung muss skalierbar sein, damit zusätzliche Nutzer:innen jederzeit integriert werden können. Gleichzeitig sorgt eine transparente Abrechnung dafür, dass jede Person nur ihren tatsächlichen Stromverbrauch bezahlt. Eine zuverlässige Funktionalität reduziert den administrativen Aufwand auf ein Minimum. Zudem benötigen Verwaltungen eine übersichtliche Plattform, um alle Ladestationen zentral verwalten und überwachen zu können.
Auch SuisseEnergie empfiehlt deshalb, Ladeinfrastrukturen als Gesamtlösung zu planen. Eine durchdachte Grundinstallation lässt sich deutlich einfacher erweitern und bietet eine bessere Übersicht als mehrere voneinander unabhängige Einzellösungen.
Genau hier setzt SharemanCharge an. Die Lösung verbindet nicht nur Ladestationen miteinander, sondern automatisiert den gesamten Prozess – vom Zugang über die Nutzung bis hin zur Verbrauchserfassung und Abrechnung.
Mehr als eine technische Infrastruktur – ein Service für die Immobilie
Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern sind heute weit mehr als eine technische Installation. Für Bewohner:innen gehören sie zum Wohnkomfort, für die Eigentümerschaft steigern sie die Attraktivität der Liegenschaft und für Verwaltungen sind sie Teil einer effizienten Immobilienbewirtschaftung.
Genau deshalb reicht es nicht aus, lediglich Ladestationen zu installieren. Ebenso wichtig ist es, jederzeit nachvollziehen zu können, wer eine Ladestation nutzt, wie viel Strom verbraucht wird, wie die Abrechnung erfolgt und wer bei Fragen oder Störungen zuständig ist.
Fehlen diese Prozesse, entsteht schnell zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Mit einer durchdachten Gesamtlösung wird die Ladeinfrastruktur hingegen zu einem professionellen Service, der den Alltag aller Beteiligten erleichtert.
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Laden von Elektrofahrzeugen in Mehrfamilienhäusern tritt in der Schweiz in eine neue Phase ein. Die geplante Revision des Energiegesetzes schafft die rechtlichen Voraussetzungen für einen einfacheren Zugang zu Ladeinfrastrukturen. Gleichzeitig steigt die Nachfrage von Mieter:innen kontinuierlich, wodurch Eigentümer:innen und Verwaltungen ihre Liegenschaften frühzeitig auf diese Entwicklung vorbereiten sollten.
Die Antwort liegt nicht darin, einzelne Ladestationen nach Bedarf zu installieren. Entscheidend ist eine intelligente, skalierbare Ladeinfrastruktur mit automatisierter Verwaltung und transparenter Abrechnung.
Mit einer intelligenten Ladeinfrastruktur schaffen Eigentümer:innen und Verwaltungen einen echten Mehrwert für ihre Liegenschaften – und stellen gleichzeitig die Weichen für die Mobilität von morgen.
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