FAQ SharemanShine® – Technische Aspekte und Kompatibilität
Alle Antworten, um die Kompatibilität, die Tarifierung und den regulatorischen Rahmen von SharemanShine® zu verstehen.
SharemanShine® lässt sich an alle Gebäudetypen und Photovoltaik-Infrastrukturen anpassen. Die Lösung bietet eine regulierte tarifliche Flexibilität, vollständigen Zugriff auf Verbrauchsdaten sowie Kompatibilität mit zukünftigen Energiemodellen in der Schweiz – wie dem virtuellen ZEV (Zusammenfassung des Eigenverbrauchs) und den CEL (lokalen Energiegemeinschaften). In dieser FAQ finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu den technischen Aspekten und der Kompatibilität von SharemanShine®.
Gibt es eine Begrenzung der Anzahl an Gebäuden oder Wohnungen, die ausgestattet werden können?
Nein, die Lösung SharemanShine hat keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl an ausgerüsteten Gebäuden oder Wohnungen.
Wer bestimmt die Tarife für den selbst produzierten Strom – und wie?
Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Photovoltaikanlage legt den Verkaufspreis des selbst produzierten Stroms an die Mieterinnen und Mieter über SharemanShine eigenständig fest. Diese Preisfreiheit ist durch klare Vorschriften geregelt, um eine faire und ausgewogene Preisgestaltung zu gewährleisten:
Obergrenze gemäss VNB: Der Verkaufspreis an die Mieter darf höchstens 80 % des Gesamtstromtarifs betragen, den der lokale Verteilnetzbetreiber (VNB) im betreffenden Quartier anwendet.
Beispiel: Beträgt der Tarif des VNB 0.30 CHF/kWh, darf der maximale Verkaufspreis an die Mieterinnen und Mieter 0.24 CHF/kWh betragen (also 80 % von 0.30 CHF).
Marge auf den Gestehungspreis: Liegt der Gestehungspreis des selbst produzierten Stroms (basierend auf den Investitions- und Betriebskosten der PV-Anlage) unter dem Tarif des VNB, darf die Eigentümerschaft eine Marge von 50 % der Differenz zwischen Gestehungspreis und VNB-Tarif anwenden.
Beispiel: Liegt der VNB-Tarif bei 0.30 CHF/kWh und der Gestehungspreis bei 0.20 CHF/kWh, beträgt die Differenz 0.10 CHF. Die Eigentümerschaft darf 50 % davon (0.05 CHF) als Marge addieren. Der maximal zulässige Verkaufspreis beträgt somit 0.25 CHF/kWh (0.20 CHF + 0.05 CHF).
Welche Informationen stehen Verwaltungen und Eigentümern im «Manager»-Zugang zur Verfügung?
Die Plattform bündelt sämtliche Verbrauchsdaten aller Gebäude und Wohnungen, stellt statistische Übersichten bereit und ermöglicht eine detaillierte Nachverfolgung des gesamten Abrechnungsprozesses.
Wer übernimmt Installation und Wartung?
Wir kümmern uns um die gesamte Umsetzung – von der Planung über die Inbetriebnahme bis zum laufenden Betrieb. Zudem übernehmen wir die Wartung und den Benutzer-Support, sieben Tage die Woche.
Wie passt sich SharemanShine an regulatorische Entwicklungen und neue Energiemodelle wie die CEL an?
SharemanShine ist zukunftsorientiert konzipiert. Die Lösung ist bereit für virtuelle ZEVs und vollständig kompatibel mit der Einführung der lokalen Energiegemeinschaften (CEL) ab dem 1. Januar 2026 in der Schweiz.
Besteht eine Synergie zwischen SharemanShine und SharemanCharge für die Elektromobilität?
Ja, absolut. Durch die Kombination von SharemanShine und SharemanCharge entsteht ein integriertes Energiesystem. Damit wird die Eigennutzung des produzierten Solarstroms für das Laden von Elektrofahrzeugen optimiert, der Netzbezug reduziert und die lokale Eigenverbrauchsquote maximiert.
Mit SharemanShine® verwandeln Sie die Solarstromproduktion Ihrer Gebäude in einen Mehrwertdienst.
Die Lösung optimiert den Eigenverbrauch, sorgt für transparente Abrechnungen und positioniert Sie als Anbieterin bzw. Anbieter von CO₂-freiem Strom gegenüber Ihren Mieterinnen und Mietern. Flexibel, schlüsselfertig und effizient – SharemanShine® steigert Ihre Rendite und stärkt gleichzeitig die Attraktivität und Nachhaltigkeit Ihrer Immobilien.Entdecken Sie auch unsere weiteren FAQ: